Geschäftsgeheimnisgesetz: Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Geschäftsgeheimnisse müssen wirksam geschützt werden. Dafür bedarf es rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen. Ihr Anwalt aus Stade & Hamburg hilft beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Geschäftsgeheimnisse können die Grundlage unternehmerischen Erfolgs ausmachen. Beim wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen bedarf es rechtliche Kompetenz und technisches Knowhow. Um sich im Wettbewerb gegen die Konkurrenz behaupten zu können, ist der wirksame Schutz der Betriebsinterna von großer Bedeutung. Es gibt vielfältige Ansätze und Möglichkeiten, als Unternehmen Vorsorge im Bereich des Geschäftsgeheimnisschutzes zu betreiben.  Gefahrenquellen können sich unter anderem aus einer unzureichenden technischen Absicherung ergeben, aus Defiziten in der Organisation oder aus einer unterbliebenen oder unzulänglichen Umsetzung rechtlicher Schutzmaßnahmen.

Inhalt dieses Artikels

Geschäftsgeheimnisse und warum sie zu schützen sind

Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde 2019 ein neues Gesetz eingeführt. Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“, kurz GeschGehG, ist eine Umsetzung der europäischen Richtline 2016/943. In diesem Gesetz wird in § 2 der Begriff eines Geschäftsgeheimnisses wie folgt definiert:

„Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.“

Im Klartext heißt diese Definition, dass jede Tatsache, jeder Umstand und jeder Vorgang eines Unternehmens, welche nicht der Öffentlichkeit preisgegeben wird, sondern nur einem kleinen Personenkreis zugänglich ist, als Geschäftsgeheimnis gelten kann, solange der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat.

Die Eingrenzung „berechtigtes Interesse“ zielt dabei maßgeblich darauf ab, dass keine Geheimnisse geschützt werden, die in einem rechtswidrigen oder sittenwidrigen Zusammenhang stehen.

Vorsicht ist geboten bei der Voraussetzung der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“. Vor 2019 sind die Gerichte davon ausgegangen, dass wertvolle Informationen durch das Unternehmen auch entsprechend geschützt werden. Eine derartige Vermutung zugunsten der Unternehmen wird in der jüngeren Rechtsprechung jedoch nicht mehr angenommen. Der entsprechende Rechtsinhaber muss inzwischen nachweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat und diese Maßnahmen auch für den potentiellen Schädiger erkennbar sind. Konnte eine Person nicht erkennen, dass Schutzmaßnahmen bestehen oder dass es sich um ein Geschäftsgeheimnis handelt, so sind die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen eher gering.

Daher muss sich jedes Unternehmen mit dem aktiven Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse befassen und diesen Schutz so umsetzen, dass er vor Gericht ausreichend nachgewiesen werden kann. Dies setzt unter andrem voraus:

  • Dass die Schutzmaßnahmen im Verhältnis zum Wert der Information angemessen sind.
  • Im Rahmen der Möglichkeit Schulungen des Personals stattgefunden haben.
  • Die Umsetzung der Maßnahmen fortlaufenden Kontrollen unterliegt.

      Anwalt berät zu Geschäftsgeheimnisgesetz. Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach GeschGehG.

      Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch technische Instrumente

      Eine häufige Gefahrenquelle stellen die technischen Systeme eines Unternehmens dar. Durch Internetverbindungen oder kabellosen Kurzstreckenübertragungen, wie z.B. Bluetooth, werden die Systeme anfällig für Fremdeinwirkungen. Daher ist es als Unternehmen unerlässlich, gute technische Schutzsysteme auf allen Geräten zu installieren.    

      In den internen Systemen des Unternehmens sollte Transparenz herrschen. Das bedeutet, dass es möglich sein muss herauszufinden, wer auf sensiblen Daten zugegriffen hat. Dies setzt voraus, dass jeder Mitarbeiter sich zunächst in das Unternehmenssystem einloggen muss, bevor er dies nutzen kann. Beim Login muss sodann jeder Mitarbeiter seine eindeutige und klar zuzuordnende Kennung eingeben sowie ein ausreichend sicheres Passwort, bestenfalls durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. So kann bei einem auftretenden Problem nachvollzogen werden, von welchem Gerät und mit welchen Benutzerdaten auf Informationen zugegriffen wurde.

      Umso wichtiger eine Information ist, desto mehr Schutzmaßnahmen sollten auch im technischen System ergriffen werden. Beispiele sind hier Einschränkung der Sichtbarkeit von Informationen und zusätzliche Passwörter. Es kann sich auch ein zweites internes Netz anbieten, um Daten möglichst effektiv zu schützen. Durch ein separates Netzwerk kann der Personenkreis mit Zugangsberechtigungen auf ein Minimum reduziert werden. Je nach bedarf kann dieses Netz auch abgeschottet werden, sodass kein normaler Zugang zum Internet oder anderen Gefahrenquellen besteht. 

      Organisatorische Gefahrenquellen beseitigen

      Wird über vertrauliche Informationen gesprochen, so ist es ratsam zu protokollieren, wem was erzählt wurde. Sollte es dazu kommen, dass Informationen ungewollt öffentlich werden, können die Protokolle Aufschluss dazu geben, wo die Information „durchgesickert“ ist. Mit den Personen, die nachweislich über die Information verfügten, können dann Aufklärungsgespräche geführt werden und weitere Ermittlungen eingeleitet werden.

      Zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind auch Maßnahmen wie Zugangs- bzw. Ausgangskontrollen möglich. So kann überprüft werden, ob Mitarbeiter Datenträger mit sich führen oder Arbeitsmaterialien mit nach Hause nehmen.

      Ein vergleichsweise geringerer Aufwand besteht bei Zutrittsbeschränkungen. Diese gewähren nur bestimmten Personen zutritt in gewisse Bereiche und bieten so eine erhöhte Sicherheit. Die Kontrollen können durch technische Vorrichtungen oder durch weiteres Personal durchgeführt werden. 

      Auch die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern fördert den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse. Wissen die Mitarbeiter im notwendigen Rahmen über die Abläufe und Vorgaben Bescheid, gehen sie bewusster mit Daten um und es fallen ihnen schneller Unregelmäßigkeiten auf, die sie dann melden können.   

      So können Sie Geschäftsgeheimnisse rechtlich schützen

      Verträge bilden die Grundlage der rechtlichen Sicherheit. Sie können stets individuell an Ihr Unternehmen und damit an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Je nachdem, welche Form von Geheimnissen geschützt werden muss, können entsprechende Verträge geschlossen werden.

      Eine einfache Form ist dabei die Einbeziehung von Verhaltensvorschriften. Es kann in einem verallgemeinerten Formular ein Verhaltenskodex erarbeitet werden, an den sich die Mitarbeiter halten müssen und wodurch Sicherheitslücken verhindert werden.

      In Bezug auf Mitarbeiter, die mit besonders sensiblen Daten arbeiten, können schriftliche Aufklärungen vorgenommen werden, die unterzeichnet werden. So kann verhindert werden, dass sich ein Mitarbeiter später auf Nichtwissen beruft. Auch besteht die Möglichkeit von Verschwiegenheitsklauseln und in einem umgrenzten Rahmen auch die Vereinbarung von Vertragsstrafen. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Umgang mit Geschäftspartnern kann über ein sogenanntes Non Disclosure Agreement – kurz NDA – abgesichert werden.

      Im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere können – in Ergänzung zum Geschäftsgeheimnisschutz – gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Gebrauchsmuster, Designrechte und Patente u.U. sinnvoll und erforderlich sein.  Gute Vorkehrungen ermöglichen es meistens, unerwünschte Nachahmungen zu verhindern und gegebenenfalls gerichtlich gegen Nachahmer vorzugehen.

      Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

      Bei allen Maßnahmen ist es auch sehr wichtig, dass Kontrollen stattfinden. Ein Sicherheitssystem kann auf dem Papier gut klingen, in der Praxis aber völlig unbrauchbar sein. Es liegt in dem Verantwortungsbereich des Rechteinhabers die Sicherung der Geschäftsgeheimnisse stets zu aktualisieren und zu kontrollieren. Gerade bei der Einführung von Verhaltensvorschriften bedarf es einer intensiveren Einführungszeit, bis sich alle an die Vorgaben gewöhnt haben. Es muss auch sichergestellt werden, dass neue Mitarbeiter stets über die Schutzmaßnahmen informiert werden und bei der Einarbeitung auch eine Kontrolle stattfindet.

      Diese Kontrollen sollten auch dokumentiert werden. Sollte es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen, hilft dies bei der Nachweisführung, dass der Rechteinhaber nicht nachlässig war und seine Geschäftsgeheimnisse in angemessener Weise geschützt hat.

      Wie kann die Kanzlei VON ALLWÖRDEN mein Unternehmen unterstützen?

      Die Kanzlei VON ALLWÖRDEN ist spezialisiert auf die ganzheitliche Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Wir beraten Sie bei Bedarf gern zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse Ihres Unternehmens und helfen bei der effizienten Umsetzung des Geheimnisschutzes. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem: 

      • Rechtliche Überprüfung und Gestaltung von Vertragsklauseln, z.B. Verschwiegenheitsklauseln, Unterwerfungen Geschäftsgeheimnisschutz und Vertragsstrafenregelung.
      • Beratung bei der Einführung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
      • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
      • Prüfung und Anmeldung von Marken- und Designrechten und anderen gewerblichen Schutzrechten.   

            Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

            Ihre Kanzlei

            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte – Der Partner für Ihr Unternehmen

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            Ansprechpartner

            Benjamin von Allwörden

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            Azubi in Stade gesucht! Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m/w/d)

            Wir suchen für die Zeit ab dem 1. August 2023 einen Azubi (m/w/d) für den hochwertigen Ausbildungsberuf zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Stade

            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte ist eine vielfach ausgezeichnete auf Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht sowie Medienrecht) spezialisierte, stark wachsende Kanzlei mit Sitz in Stade und Hamburg, die in ihren Spezialgebieten bundesweit tätig ist. Einer unserer Anwälte ist zudem als Notar tätig.

            Wen wir suchen

            Sie mögen Herausforderungen und arbeiten gerne im Team? Und Sie wollen Karriere machen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

            Neben guten Grundqualifikationen erwarten wir Einsatzbereitschaft, Gewissenhaftigkeit und eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Kanzleistrukturen und Technologien.

            Um welche Ausbildung es geht

            Eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w/d) hebt sich deutlich von der Masse der Ausbildungsberufe ab. Nach dem Abschluss Ihrer Berufsausbildung sind Sie eine “Allzweckwaffe” auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind herausragend.

            Denken Sie bitte einmal darüber nach!

            Was Sie erwartet

            Sie erwartet ein motiviertes, offenes und tolerantes Team, das sich auf Augenhöhe begegnet. Arbeitsbedingungen und Räumlichkeiten entsprechen selbstverständlich höchsten Standards. Sie erwartet eine überdurchschnittliche Vergütung, ein erfahrenes Team von Ausbildern und eine hervorragende Arbeitsatmosphäre. Wir veranstalten regelmäßig Teamevents.

            Der erfolgreiche Abschluss Ihrer Berufsausbildung hat für uns oberste Priorität! Nach Abschluss einer Ausblidung können wir in aller Regel ein unbefristetes und zukunftssicheres Arbeitsverhältnis anbieten. 

            Wir suchen Verstärkung ab August 2023. Bewerben Sie sich jetzt!

            Ansprechpartner

            Benjamin von Allwörden

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            Steuerrecht: Titus Wolf wird Partner bei VON ALLWÖRDEN

            Steuerrecht und Gesellschaftsrecht: Rechtsanwalt Titus Wolf wechselt zu VON ALLWÖRDEN

            Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass der renommierte Steuerrechtsanwalt Titus Wolf zum 01. Januar 2023 als Partner bei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte eingetreten ist.

            Titus Wolf wird den Bereich Steuerrecht bei VON ALLWÖRDEN ausbauen und verantworten. Wir erweitern unsere wirtschaftsrechtliche Expertise damit konsequent um den praktisch relevanten Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Titus Wolf ist außerdem im Gesellschaftsrecht (einschließlich Corporate Litigation) tätig. 

            Weitere Informationen über Rechtsanwalt Wolf erhalten Sie hier. 

            Gleichzeitig haben wir unsere Kanzlei um einen Außenalster-Standort in der Agnesstraße 45 in Hamburg-Winterhude erweitert. 

            Wir freuen uns sehr über den Eintritt von Titus Wolf als Partner bei VON ALLWÖRDEN und darüber, dass wir unsere Mandanten in Zukunft umfassend im Wirtschafts- und Steuerrecht beraten und betreuen können. 

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            Handelsblatt: Wiederholte Auszeichnung unseres Gründungspartners Benjamin von Allwörden als einer der „Besten Anwälte Deutschlands“

            Im diesjährigen Ranking des Handelsblatts in Kooperation mit Best Lawyers wurde unser Kanzleipartner Benjamin von Allwörden erneut als einer der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Medien- und Urheberrecht ausgezeichnet. Benjamin von Allwörden berät bundesweit Unternehmen und Persönlichkeiten aus der Medienbranche.

            Handelsblatt-Auszeichnung: Benjamin von Allwörden als einer der “Besten Anwälte Deutschlands”

            Über die Anerkennung und das uns entgegengebrachte Vertrauen freuen wir uns sehr. Unser Dank gilt dem Handelsblatt, unseren Kollegen und natürlich unseren Mandanten.

            Woran erkennt man Deutschlands besten Anwalt?

            In Deutschland sind laut Bundesrechtsanwaltskammer etwa 165.600 Rechtsanwälte registriert und zugelassen. Damit ist die Gesamtzahl der registrierten Anwälte laut Statista gegenüber dem Vorjahr zwar leicht gesunken, dennoch sind seit 1990 rund drei Mal so viele Anwälte in Deutschland aktiv. Die Zahl der registrierten Rechtsanwältinnen ist im Jahr 2022 mit 36,3 Prozent auf ein Rekordhoch angestiegen. Eine erfreuliche Entwicklung.  

            Die Zahl der Anwälte in Deutschland ist also groß, doch nun haben Sie die Qual der Wahl: Welche Kanzlei passt zu mir und welcher Anwalt ist für meine rechtliche Fragestellung der richtige Rechtsanwalt?

            Vom Nischenanwalt bis hin zum renommierten Wirtschaftsanwalt

            Auch wenn jeder Anwalt grundsätzlich mit dem ersten und zweiten Staatsexamen dieselbe Ausbildung hat, entscheiden die unterschiedlichen Interessen und gesetzten Schwerpunkte über die Fachlichkeit und Fachgebiete. 

            So sind Anwälte manchmal in Nischen mit sehr speziellen Fachgebieten aktiv. Diese Nischenanwälte kennen sich dann wie kein zweiter in dem rechtlichen Fachgebiet aus. Andere wiederum sind renommierte Rechtsanwälte und vertreten internationale Firmen.

            Doch wie findet man nun den besten Anwalt? Und vor allem wie erkennt man den besten Anwalt als Mandant überhaupt?

            Der beste Anwalt für mich: Qualifikation und persönlicher Eindruck muss zum rechtlichen Problem passen

            Neben der grundsätzlichen Qualifikation und spezieller Fachanwaltstitel, braucht es sicherlich weitere Eigenschaften. Schlussendlich muss ein Anwalt die rechtlichen Probleme von Mandantinnen und Mandanten lösen. Dazu gehören insbesondere folgende Eigenschaften: Zuhören und Beistand leisten. Daneben schauen Sie sich immer entsprechende Lebensläufe einschließlich akademischer Titel sowie mögliche Veröffentlichungen an. Werfen Sie auch einen Blick auf die Schwerpunkte und Zusatzqualifikationen. Nutzen Sie das Internet für das Auffinden eines passenden Anwalts, werfen Sie einen Blick in die Kanzleibroschüre und schauen Sie sich Bewertungen und Meinungen auf einschlägigen Bewertungsportalen an. Schlussendlich hilft auch das persönliche Gespräche oder ein Telefonat, um die richtige Wahl beim besten Anwalt zu treffen.

            Aus dieser Vielzahl an Faktoren, lässt sich sicherlich eine gute Entscheidung ableiten. Doch darüber hinaus lässt sich auch die Fragen nach  “Deutschlands besten Anwalt” beantworten: DEN besten Anwalt oder DIE beste Anwältin in Deutschland gibt nicht für alle rechtlichen Fragestellungen. Am Ende entscheiden viele Faktoren, der persönliche Eindruck und die Empfindungen des Mandanten. 

            Mehr über die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON ALLWÖRDEN erfahren

            Besten Anwälte Deutschlands: Handelsblatt-Auszeichnung über Deutschlands beste Anwälte im Jahr 2022.

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            Stellenausschreibung: Notarfachangestellte/Notarfachwirte (Stade)

            Wir suchen Verstärkung. Jetzt bewerben!

            Notarfachangestellte/Notarfachwirt(in) in Stade

            Wir suchen für den Aufbau des Notar-Büros zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei (Rechtsanwalts- und) Notarfachangestellte (m/w/d) mit Berufserfahrung in Teil- oder Vollzeit an unserem Standort in Stade.

            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte ist eine vielfach ausgezeichnete auf Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht sowie Urheber- und Medienrecht) spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Stade und Hamburg, die in ihren Spezialgebieten bundesweit tätig ist.

            Sie erwartet ein motiviertes, offenes und tolerantes Team, das sich auf Augenhöhe begegnet. Arbeitsbedingungen und Räumlichkeiten entsprechen selbstverständlich höchsten Standards. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für uns wichtig. Machen Sie sich auf unserer Website (www.va-ra.com) gern ein Bild unserer Kanzlei. Sie erwartet eine weit überdurchschnittliche Vergütung mit Bonuszahlungen. Die Kosten für einen notwendigen Umzug werden übernommen. 

            Neben guten Grundqualifikationen erwarten wir Einsatzbereitschaft und eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Kanzleistrukturen und Technologien.

            Lassen Sie uns gern Ihre aussagekräftige Bewerbung einschließlich vollständigem Lebenslauf als pdf an office@va-ra.com zukommen. Selbstverständlich können Sie sich dabei auf unsere Diskretion verlassen.

            Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

            Benjamin von Allwörden

            Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte unter den Gewinnern des Soldan-Gründerpreises

            Bei der Verleihung des diesjährigen Kanzlei-Gründerpreises durch das Hans Soldan Institut, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und den Deutschen Anwaltverein (DAV) hat unsere Kanzlei den 2. Platz belegt.

            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte haben sich der Jury zufolge durch ein innovatives Kanzleikonzept über den regionalen Markt hinaus etabliert. Die Gründung zeige, dass auch außerhalb von Großstädten mit besonderen Fachanwaltschaften erfolgreich gegründet werden kann.  

            Der Gründerpreis wurde zuletzt im Jahr 2018 vergeben.

            Zur Pressemitteilung Soldan Gründerpreis

            Das gesamte Team VON ALLWÖRDEN freut sich sehr über die Auszeichnung und dankt der Jury für die ausgesprochene Anerkennung. Auch unseren Mandanten – vor Ort, aus der Region und bundesweit – danken wir für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

            Unser Glückwunsch gilt der erstplatzierten Gewinnerin des Gründerpreises.

            Dr. Sebastian von Allwörden

            Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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            Benjamin von Allwörden

            Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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            PODCAST: Familieninterne Unternehmensnachfolge vs. Verkauf (Dr. Sebastian von Allwörden im Podcast von Business & People)

            Das Wirtschaftsmagazin Business & People hat unseren Partner Dr. Sebastian von Allwörden zu der Frage interviewt, welche Vor- und Nachteile sich bei einer Unternehmensnachfolge durch Übergang in die nächste Generation im Vergleich zu einem Verkauf des eigenen Unternehmens ergeben und welche rechtlichen Themen dabei relevant sind.

            Hören Sie sich den Podcast in voller Länge hier an:

            Ihr Ansprechpartner

            Dr. Sebastian von Allwörden

            Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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            Best Lawyers: Handelsblatt zeichnet Benjamin von Allwörden wiederholt als einen der „Besten Anwälte Deutschlands“ aus

            Im aktuellen „Best Lawyers“-Ranking des Handelsblatts ist unser Partner Benjamin von Allwörden erneut als einer der besten Anwälte Deutschlands im Bereich Medien- und Urheberrecht ausgezeichnet worden. Benjamin von Allwörden vertritt bundesweit zahlreiche Unternehmen und Persönlichkeiten aus der Medienbranche.

            Wir freuen uns sehr über die Anerkennung und danken dem Handelsblatt, unseren Kollegen und natürlich unseren Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen! 

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            Wir suchen Verstärkung! Rechtsanwalt (m/w/d)

            Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Rechtsanwältinnen oder einen Rechtsanwälte (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit für unsere Kanzlei in Stade (bei Hamburg) mit oder ohne Berufserfahrung.

            Wer wir sind und was wir bieten

            Wir sind eine im Jahre 2019 von erfahrenen Anwälten neu gegründete und stark wachsende Kanzlei mit Sitz im niedersächsischen Stade (bei Hamburg). Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsrechtlichen Bereich (Gesellschafts- und Handelsrecht, Allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht) sowie im Bankrecht und Medienrecht.

            Zu unseren Mandanten gehören regionale und überregionale Unternehmen, Startups, öffentliche Einrichtung und Privatpersonen.

            Bei uns erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit direktem Mandantenkontakt und ein modernes, flexibles Arbeitsumfeld inkl. Homeoffice-Möglichkeit. Wir begegnen Ihnen von Anfang an auf Augenhöhe und verstehen uns als Team. Wir bieten Ihnen exzellente Entwicklungsperspektiven und die Möglichkeit einer fachlichen Spezialisierung.

            Unsere Kanzlei ist auch von Hamburg aus per S-Bahn oder mit dem Auto gut zu erreichen.

            Wen wir suchen

            Wir suchen echte Persönlichkeiten, die in unser aufgeschlossenes, modernes und serviceorientiertes Beraterteam passen. Wir erwarten ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und unternehmerischem Denken. Ihre fachlichen Fähigkeiten können Sie durch entsprechende überdurchschnittliche Leistungen belegen. Eine Teilzeittätigkeit und andere flexible Arbeitsmodelle sind ausdrücklich möglich.

            Berufserfahrung in einem unserer juristischen Kernbereiche ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Eine fachliche Fokussierung ist in jedem Fall vorgesehen und wird durch uns aktiv gefördert.

            Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

            Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (pdf) an bvallwoerden@va-ra.com

            Jetzt per Email bewerben!

            Ihr Ansprechpartner

            Benjamin von Allwörden

            Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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            PODCAST: Benjamin von Allwörden über 3 Jahre Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

            Das Wirtschaftsmagazin Business & People hat unseren Partner Benjamin von Allwörden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) interviewt. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz im Arbeitsrecht und Auswirkungen des Datenschutzes auf das Homeoffice.

            Hören Sie sich den Podcast in voller Länge hier an:

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            Notar, Rechtsanwalt Stade & Hamburg

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            Standort Stade

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            E: office@va-ra.com

            Partner im Sinne des PartGG sind ausschließlich die im Partnerschaftsregister eingetragenen alleinigen Partner Dr. Sebastian von Allwörden, Benjamin von Allwörden und Titus Wolf. 

            Standorte Hamburg

            VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte PartG mbB

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            Außenalster
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