Elektronische Datenblätter
Datenblätter für notarielle Beurkundungen
Sie haben bereits eine klare Vorstellung davon, wie wir Ihnen weiterhelfen können? Bitte nutzen Sie entsprechende unten aufgeführte Datenblätter, um Ihr Anliegen näher zu beschreiben. Nachdem Sie das Datenblatt ausgefüllt haben, wird es automatisch und sicher an uns übermittelt und dient als Grundlage für die Erstellung eines Vertragsentwurfs. Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung von Entwürfen Gebühren anfallen können, sofern es nicht zu einer endgültigen Beauftragung kommt.
Unsere Notare Dr. Sebastian von Allwörden und Benjamin von Allwörden stehen Ihnen in Stade für notarielle Beurkundungen und notarielle Beglaubigungen zur Verfügung.
Alle Datenblätter elektronisch und an einem Ort
Unsere Online-Datenblätter können von jedem Endgerät zuverlässig ausgefüllt werden – ganz ohne zusätzliche Software oder Apps. Jedes Feld enthält auf Wunsch weitere Informationen und Erklärungen, um die Datenqualität zu steigern und die Zahl der Rückfragen zu reduzieren. Zudem können Sie als Mandant die Sprache des Datenblatts in ihre eigene Muttersprache ändern.
Immobilien
Immobilienkaufvertrag
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, nutzen Sie gern das nachfolgende Datenblatt. Das Datenblatt ist für sämtliche Immobilien-Kaufverträge, also z.B. für Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen sowie Ein- oder Mehrfamilienhäuser geeignet.
Schenkung und Überlassung von Immobilien
Wollen Sie eine Immobilie verschenken bzw. überlassen (z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge)? Dann nutzen Sie bitte das Datenblatt “Schenkung / Überlassung Immobilie”.
Teilungserklärung Immobilie
Als Bauträger oder Eigentümer einer Immobilie mit mehreren Einheiten (z.B. Mehrfamilienhaus, Doppelhaus) kann eine Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentumseinheiten erforderlich sein. Dies ist Voraussetzung, um über die Einheiten getrennt verfügen zu können.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Gründung GmbH, UG oder GmbH & Co. KG
Nutzen Sie die folgenden Datenblätter bitte für die Gründung einer GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG oder einer GmbH & Co. KG.
Gern können Sie die Gebühren für Ihre Gründung sowie die Handelsregistergebühren für die Eintragung der Gesellschaft – die deutschlandweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt sind – vorab erfragen.
Satzungsänderung GmbH und UG und Bestellung/Abberufung von Geschäftsführern
Auch nach der Gründung müssen Satzungsänderungen (also Änderungen des Gesellschaftsvertrags) in der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) notariell beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden (§§ 53, 54 GmbH-Gesetz). Dies gilt z.B. für Sitzverlegungen oder Änderungen des Geschäftszwecks – aber auch jede andere Satzungsänderung.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern erfolgt ebenfalls über einen Notar, der die entsprechende Handelsregisteranmeldung beglaubigt und u.a. bestimmte Versicherungen und Angaben eines neu bestellten Geschäftsführers entgegennimmt.
Veräußerung / Übertragung von Geschäftsanteilen GmbH und UG
Geschäftsanteile von GmbH und UG (haftungsbeschränkt) können nur durch einen notariell beurkundeten Vertrag veräußert und übertragen werden (dies gilt für den Verkauf ebenso wie für die Schenkung, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge).
Im Anschluss an die Beurkundung reicht der Notar eine aktualisierte Gesellschafterliste zum Handelsregister ab.
Liquidation von GmbH und UG
Die Anmeldung einer Liquidation (Auflösung) der Gesellschaft zum Handelsregister erfolgt über einen Notar.
Bitte beachten Sie, dass nach nach einer Sperrfrist von einem Jahr nach Anmeldung der Liquidation eine weitere Handelsregisteranmeldung zur endgültigen Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister erforderlich ist.
Weitere Vorgänge: Gründung AG, Eintragung eGbR und Vereinsrecht
Es stehen auch Datenblätter für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) und die Gründung bzw. Eintragung einer “eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (eGbR) zur Verfügung. GbRs, die als Eigentümer von Immobilien im Grundbuch eingetragen sind, müssen seit dem Jahre 2024 im Gesellschaftsregister registriert sein, sobald ein grundbuchrechtlicher Vorgang durchgeführt werden soll.
Außerdem finden Sie hier Datenblätter für die Gründung eines Vereins und spätere Änderungen im Vereinsregister (z.B. Änderungen im Vorstand).
Vollmachten und Vorsorge
Vollmachten und Vorsorge
General- und Vorsorgevollacht sowie Patientenverfügung
Für notarielle General- und Vorsorgevollmachten steht Ihnen das nachfolgende Datenblatt zur Verfügung.
Wenn ergänzend noch eine Patientenverfügung gewünscht ist, nutzen Sie bitte das Datenblatt “Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung”.
Erbrecht
Erbrecht
Testament, Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag
Die Verteilung des eigenen Nachlasses in einem notariellen Testament zu regeln, hat verschiedene Vorteile. Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, ist ein Testament unverzichtbar.
Ehegatten können ein sog. gemeinschaftliches Testament errichten, welchen (unter bestimmten Voraussetzungen) eine gegenseitige Bindungswirkung entfalten kann.
In bestimmten Konstellationen bietet sich die Errichtung eines Erbvertrages an.
Erbscheinsantrag und Erbausschlagung
Wenn der Erblasser kein notarielles Testament errichtet hat, benötigen Sie als Erbe oder Erbengemeinschaft einen Erbschein, den Sie über einen notariellen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht beantragen können.
Wollen Sie die Erbschaft ausschlagen – z.B. weil der Nachlass überschuldet ist oder Sie aus “taktischen” Gründen ausschlagen, um andere Personen damit in die Erbfolge nachrücken zu lassen – können Sie auch dies über einen Notar erledigen. Bitte beachten Sie, dass die Ausschlagung grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall erfolgen muss.
Erbauseinandersetzung / Verteilung des Nachlasses
Sie sind gemeinschaftlich mit anderen Erbe geworden und möchten den Nachlass auseinandersetzen – d.h. die Erbengemeinschaft auflösen und die Nachlassgegenstände verteilen? Dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Datenblatt.
Ehe und Familie
Ehe und Familie
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist ein notarieller Vertrag, der die finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten zweier Ehepartner regelt, einschließlich Vermögensaufteilung und Unterhaltsregelungen im Falle einer Scheidung. Sie können während einer bereits geschlossenen Ehe oder – bei geplanter Eheschließung – schon vor der Hochzeit einen Ehevertrag schließen. Über den Fragebogen hinaus ist hier grundsätzlich ein vorheriger persönlicher Beratungstermin mit dem Notar erforderlich.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtliches Dokument, das von getrennten Ehepartnern erstellt wird, um die Bedingungen ihrer Scheidung zu regeln. In dieser Vereinbarung werden typischerweise Fragen bezüglich der Aufteilung von Vermögen und Schulden, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder sowie andere Scheidungsfolgen festgelegt.
Ehebedingte Zuwendungen
Eine Vermögensumverteilung in der Ehe kann verschiedene Gründe haben – z.B. steuerliche. Für Zuwendungen innerhalb der Ehe, die insbesondere unbewegliches Vermögen (Immobilien) involvieren, nutzen Sie bitten den nachfolgenden Fragebogen.
Adoption
Eine Adoption (sog. Annahme als Kind) setzt einen notariellen Antrag voraus. Nutzen Sie gern das nachfolgende Datenblatt um sich einen ersten Überblick über die relevanten Fragen zu verschaffen und dem Notar wichtige Erstinformationen zukommen zu lassen.
Notare in Stade
-
Dr. Sebastian von Allwörden war als Rechtsanwalt zunächst mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin im Bereich Gesellschaftsrecht (einschließlich M&A und Venture Capital) tätig und ist seit 2019 als Rechtsanwalt und Gründungspartner bei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte. 2022 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Stade ernannt.
Die Interessenschwerpunkte von Dr. von Allwörden liegen im Bereich des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und der Nachfolgegestaltung.
-
Benjamin von Allwörden ist seit 2019 als Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte in Stade tätig. Vor der Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit arbeitete der Notar von Allwörden mehrere Jahre als Rechtsanwalt für eine Wirtschaftskanzlei in Berlin. 2023 erfolgte die Ernennung zum Notar mit Amtssitz in Stade.
Die Bereiche des Grundstücksrechts, des Erbrechts und der Vorsorge bilden die Interessenschwerpunkte des Notars.
-
Die Kanzleiräumlichkeiten des Notars Dr. Sebastian von Allwörden und des Notars Benjamin von Allwörden befinden sich im TRAFOHAUS in Stade. Das im Jahre 2020 fertiggestellte, vollständig barrierefreie und klimatisierte Bürogebäude wurde am namensgebenden Baudenkmal des ehemaligen TRAFOHAUSes errichtet.
Die Kanzlei verfügt über verschiedene Beurkundungsräume für bis zu 16 Personen.