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Notar Stade

Notar (Amtssitz Stade)

Dr. Sebastian von Allwörden und Benjamin von Allwörden stehen Ihnen als Notare in Stade für notarielle Beurkundungen und notarielle Beglaubigungen zur Verfügung. Als Rechtsanwälte und Notare heißen wir Sie gern in Stade-Ottenbeck willkommen und beraten Sie in sämtlichen notariellen Angelegenheiten.

Den Notar trifft – anders als den Anwalt, der Parteivertreter ist – eine strenge Neutralitätspflicht. Er hat in Vertragskonstellationen die Aufgabe, die Interessen aller Parteien gleichermaßen zu wahren.

Die Kosten der notariellen Tätigkeit richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie sind einheitlich geregelt und bei jedem Notar gleich. 


Wann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich ist

Das Gesetz schreibt in verschiedenen Zusammenhängen das Formerfordernis einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung vor. Während eine Beurkundung die Inhalte des betreffenden Vertrages oder der betreffenden Willenserklärung erfasst, stellt eine Beglaubigung – vereinfacht gesagt – lediglich die notarielle Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, Abschrift (Kopie) oder anderer “Tatsachen” dar.

Ein bekanntes Beispiel für ein Beurkundungserfordernis ist der Kaufvertrag über Immobilien. Gründungen von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung, während im Bereich des Personengesellschaftsrechts (oHG, KG) zumindest die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen notariell zu beglaubigen sind. Auch im Erbrecht (z.B. Erbvertrag) und im Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung) existieren zahlreiche Beurkundungserfordernisse. 

Datenblätter und Abfragebögen für notarielle Dienstleistungen

Unsere elektronischen Datenblätter sind digitalisierte Formulare oder Vorlagen, die speziell für die Verwendung in der notariellen Praxis entwickelt wurden. Diese Datenblätter erleichtern uns die Erfassung und Verwaltung von Informationen mit unseren Klienten im Rahmen verschiedener notarieller Tätigkeiten, einschließlich der Erstellung von Urkunden und Verträgen.

Unsere elektronischen Datenblätter enthalten Felder zur Eingabe von relevanten Informationen wie die persönlichen Daten der Parteien, die Beschreibung des Vermögens oder der Transaktion, rechtliche Bestimmungen und Bedingungen sowie andere spezifische Details, die für den rechtlichen Akt erforderlich sind.

Notare in Stade

  • Dr. Sebastian von Allwörden war als Rechtsanwalt zunächst mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Berlin im Bereich Gesellschaftsrecht (einschließlich M&A und Venture Capital) tätig und ist seit 2019 als Rechtsanwalt und Gründungspartner bei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte. 2022 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Stade ernannt.

  • Benjamin von Allwörden ist seit 2019 als Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte in Stade tätig. Vor der Aufnahme seiner selbstständigen Tätigkeit arbeitete der Notar von Allwörden mehrere Jahre als Rechtsanwalt für eine Wirtschaftskanzlei in Berlin. 2023 erfolgte die Ernennung zum Notar mit Amtssitz in Stade. 

  • Die Kanzleiräumlichkeiten des Notars Dr. Sebastian von Allwörden und des Notars Benjamin von Allwörden befinden sich im TRAFOHAUS in Stade. Das im Jahre 2020 fertiggestellte, vollständig barrierefreie und klimatisierte Bürogebäude wurde am namensgebenden Baudenkmal des ehemaligen TRAFOHAUSes errichtet.

    Die Kanzlei verfügt über verschiedene Beurkundungsräume für bis zu 16 Personen. 

NOTARIELLE LEISTUNGEN

Immobilien & Grundstücke

Für viele Fragen des Immobilienrechts besteht eine Zuständigkeit von Notaren. Neben dem Erwerb und der Veräußerung von Eigentumswohnungen, Häusern und Grundstücken berät Dr. von Allwörden als Notar in Stade auch Bauträger und Immobilienunternehmer im Zusammenhang mit der Teilung von Grundstücken nach dem Wohnungseigentumsgesetz und schafft so den rechtlichen Rahmen für Neubauprojekte.

Egal, ob es sich um nachbarschaftsrechtliche Regelungen, die Bestellung von Grundschulden oder den Verkauf der privaten Eigentumswohnung oder den Erwerb einer Anlageimmobilie handelt: Eine zukunftssichere und streitvermeidende Gestaltung der zugrundeliegenden Verträge hat für den Notar höchste Priorität.

Immobilien Notar

Gesellschaftsrecht-MA Notar

Unternehmen & Gesellschaftsrecht 

Von der Gründung bis zur Eintragung in das Handelsregister begleitet der Notar die Entstehung von Gesellschaften im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Die notarielle Beratung beginnt hier häufig bereits mit der Wahl der für Ihr Unternehmen passenden Rechtsform

Bei Anteilsveräußerungen ist in der Regel ebenfalls eine notarielle Beurkundung (oder jedenfalls Beglaubigung der entsprechenden Handelsregisteranmeldungen) erforderlich. Dr. Sebastian von Allwörden begleitet als Notar auch nach dem Umwandlungsgesetz. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern der Beteiligten besonders wichtig.

Weitere notarielle Aufgaben im Bereich Gesellschaftrecht sind z.B. die Beurkundung von Satzungsänderungen, die Begleitung von Geschäftsführerbestellungen oder die Durchführung von Handelsregisteranmeldungen


Vererben, Verschenken und Nachfolge

Die rechtliche Gestaltung der eigenen Nachfolge durch Testament oder Erbvertrag ist komplex – eine notarielle Beratung hat hier das Ziel, das wirtschaftlich Gewollte rechtssicher umzusetzen.

Ein Testament oder ein Erbvertrag ermöglichen dem Erblasser, genau festzulegen, wer unter welchen Umständen welches Vermögen bekommen soll. Die Gestaltung ist im Detail allerdings ein anspruchsvoller juristischer Vorgang, der durch fachkundigen Rat begleitet werden sollte. Die Beratung durch einen Notar dient auch dazu, bisher möglicherweise unberücksichtigte Aspekte mit in Ihre Gestaltung einzubeziehen. Die Kosten eines notariellen Testaments werden vor allem beim Vorhandensein von Immobilien dadurch relativiert, dass damit später ein kostenintensives Erbscheinsverfahren entfällt.

Ebenfalls in den Bereich der notariellen Tätigkeiten fällt die lebzeitige Übertragung von Vermögen (z.B. durch Schenkung). Eine solche voweggenommene Erbfolge kann insbesondere aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, weshalb der Notar hier eng mit den steuerlichen Beratern zusammenarbeitet.

Vererben Erbrecht Notar

Ehe und Scheidung Notar

Ehe und Scheidung

Eine Ehescheidung kann gravierende finanzielle Konsquenzen haben. Auch wenn dieses Szenario Ihnen noch so unwahrscheinlich erscheint: Ein Ehevertrag ermöglicht eine rechtssichere präventive Gestaltung dieser Konstellation, bevor es “zu spät” ist. Der Notar begleitet die (zukünftigen oder bereits verheirateten) Ehegatten bei der Erarbeitung eines Ehevertrags und hat dabei die Interessen beider Parteien – insbesondere auch eines wirtschaftlich schwächeren Ehegatten – im Blick. 

Und wenn es zu einer Scheidung ohne Ehevertrag kommt? Hier kann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen für die Auseinandersetzung des Vermögens und andere Aspekte treffen und ermöglicht so eine diskrete und einvernehmliche Befriedung der Situation. 


Vorsorge

Die Frage, wer für Sie im Falle von Krankheit oder Alter zuständig sein soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sollte nicht dem Zufall bzw. einer gerichtlichen Betreuerbestellung überlassen werden. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass in einem solchen Fall automatisch die nächsten Angehörigen zuständig sind.

Durch eine sogenannte General- und Vorsorgevollmachten und durch eine ergänzende Betreuungs- und ggf. Patientenverfügungen können Sie diese wichtigen Fragen präventiv regeln. Der Notar berät Sie zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und gestaltet Ihre Vorsorge-Dokumentation in Ruhe mit Ihnen gemeinsam.

Vorsorge Notar

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