Geldwäscherechtliche Pflichten für Unternehmen Durch die 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist das deutsche Geldwäscherecht (Geldwäschegesetz, GWG) zum Teil erheblich verschärft worden. Geldwäscherechtliche Pflichten wie z.B. die Einrichtung unternehmensinterner Kontrollmechanismen, eine ordnungsgemäße Kundenidentifizierung oder sogar die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten greifen früher als nach der alten Rechtslage. So entstehen weitreichende Pflichten heute bereits bei Bargeldtransaktionen über EUR 10.000 (früher:…