Verfällt mein Resturlaub aus dem letzten Jahr?
Verfällt mein Resturlaub aus dem letzten Jahr?
14.02.2025
Das passiert mit Ihrem Urlaubsanspruch zum Jahresende:
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt auf
Ein Blick ins Gesetz gibt einen ersten Anhaltspunkt: § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) besagt, dass ein jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 4 Wochen hat. Dieser verfällt bei Nichtinanspruchnahme mit dem laufenden Kalenderjahr.
Hinweispflicht des Arbeitgebers
Zum Schutz des Arbeitnehmers und seiner Gesundheit gelte dies allerdings nicht, so der EuGH, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht auf den verbleibenden Urlaub hingewiesen habe. Bei fehlendem Hinweis auf den bestehenden Resturlaub bleibe der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Vorjahr bestehen und verjähre auch nicht nach § 195 BGB, so der EuGH in seinem Urteil (v. 22.09.2022, C-120/21).
Urlaubsansprüche können sich bei wiederholter Versäumnis der Aufforderung durch den Arbeitgeber sogar von Jahr zu Jahr anhäufen.
Praxishinweise zum Aufforderungsgebot des Arbeitgebers und weiterführende Informationen rund um das Thema Resturlaub erhalten Sie hier.
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