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Zur Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken bei Verbrauchern

19. Juli 2020

Welche Vorgaben haben Banken und Sparkassen für die Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern?

Banken und Sparkassen sind nach den Vorgaben des sogenannten Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet, vor Kreditvergaben an Verbraucher deren Kreditwürdigkeit (Bonität) zu überprüfen.

Diese Pflicht ist zunächst aufsichtsrechtlich ausgestaltet – sie ist Teil des sogenannten Bankaufsichtsrechts, also sozusagen des „besonderen Gewerberechts“ für Banken. Die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben wird in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) überwacht.

Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung stammt ursprünglich aus europarechtlichen Vorgaben, die in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurden.

Haftung der Banken und Sparkassen bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung? Die Antwort lautet: Ja!

Fraglich war von Beginn an, welche Bedeutung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung im konkreten Vertragsverhältnis zum Bankkunden zukommt: Kann ein Verbraucher die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages oder Schadensersatz verlangen, wenn die Bank oder Sparkasse seine Kreditwürdigkeit nicht ausreichend geprüft hat und er deshalb z.B. die Raten nicht zurückzahlen kann?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun in einem aus der Tschechischen Republik stammenden Fall entschieden, dass die europarechtlichen Vorgaben so ausgelegt werden müssen, dass eine effektive Sanktionierung von Verstößen im nationalen Recht (also z.B. Schadensersatz des Verbrauchers oder Nichtigkeit der Verträge) gewährleistet ist (Urteil vom 5.3.2020 – C-679/18). Das heißt im Klartext: Der EuGH stärkt die zivilrechtlichen Möglichkeiten von Verbrauchern, im Falle nicht ausreichender Kreditwürdigkeitsprüfungen gegen ihre Bank oder Sparkasse vorzugehen.

Was wird sich dadurch für Kreditnehmer ändern?

Die Banken und Sparkassen werden in Zukunft also noch „genauer hinsehen“, wenn es um die Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern geht. Der Umfang dieser Prüfung hat bereits in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Banken und Sparkassen sehen sich durch die Vorgaben durchaus einem gewissen Dilemma ausgesetzt, da viele Kunden sich über die strengen Vorgaben und die vermeintlich mangelnde Flexibilität der Kreditinstitute beklagen. Durch die europarechtlichen Vorgaben werden die Verbraucher hier in sehr weitgehendem Maße „vor sich selbst geschützt“.

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten Sie zu sämtlichen bankrechtlichen Themen. Unser Partner Dr. Sebastian von Allwörden ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit vielen Jahren auf diesem Gebiet spezialisiert.

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