Das Bankrecht lässt sich in die Bereiche öffentliches und privates Bankrecht einteilen. Das private Bankrecht umfasst insbesondere Fragen rund um die vertraglichen Beziehungen zwischen Bank (oder Sparkasse) und Kunden. Hierunter fallen z.B. das Recht der Kredite (Kreditrecht, Darlehensrecht, Baufinanzierung), Fragen rund um Sparverträge, Kapitalanlagen sowie Themen aus dem Bereich der Anlageberatung (insbesondere Haftung für fehlerhafte Beratung) oder sonstige Fragen betreffend das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Kunden.
Das öffentliche Bankrecht (auch: Bankaufsichtsrecht), welches ebenfalls zu den Kerngebieten der Kanzlei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte gehört, regelt öffentlich-rechtliche Fragen zwischen Banken, Sparkassen und Finanzdienstleistern einerseits und dem Staat (insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) andererseits. Die Beantragung spezieller Erlaubnisse und Lizenzen z.B. nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gehört ebenso dazu wie die laufende aufsichtsrechtliche Compliance. Neben „klassischen“ Finanzdienstleistern sowie öffentlichen und privaten Banken gehören auch FinTechs, also Unternehmen – meist Startups – mit innovativen Geschäftsmodellen sowie Mandanten, die im Krypto-Bereich (blockchain-basierte Geschäftsmodelle) tätig sind, zu unseren Mandanten.
Dr. Sebastian von Allwörden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gehört zu den „Anwälten der ersten Stunde“ im Bereich der bankrechtlichen Beratung von „Krypto-Mandaten“ und kombiniert seine jahrelange Erfahrung hier mit vertieften technologischen Kenntnissen.
Unter den Begriff Kapitalmarktrecht fallen Fragen rund um kapitalmarktbezogene Geschäfte (insbesondere an der Börse) sowie die Strukturierung von Finanzinstrumenten einschließlich Prospekterstellung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Bereich Kapitalmarkrecht lässt sich vom öffentlichen Bankrecht (Bankaufsichtsrecht) oft nicht trennscharf abgrenzen.
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten Sie gern in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T: +49 (0) 41 41 / 80299 20
F: +49 (0) 41 41 / 80299 21
E: svallwoerden@va-ra.com
Dr. Stephanie M. Bialluch-von Allwörden
Rechtsanwältin | Partnerin
T: +49 (0) 41 41 / 80299 20
F: +49 (0) 41 41 / 80299 21
E: sbialluch@va-ra.com