Privat- und Wirtschaftsrecht

Der Begriff des Privatrechts umfasst in Deutschland zunächst das gesamte Zivilrecht, also das Recht, welches die Verhältnisse der privaten „Rechtssubjekte“ (insbesondere Unternehmen und natürliche Personen) untereinander regelt.

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte berät Sie mit erfahrenen Anwälten insbesondere in den wirtschaftsbezogenen Bereichen des Zivilrechts. Dazu gehören z.B. vertragsrechtliche Fragen aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Recht der Dienstleistungen, Darlehens- und Kreditrecht etc., aber auch spezifisch handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen wie das Recht der Kaufleute – einschließlich dem Recht der Handelsvertreter – oder das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften (oHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG usw.). Auch die gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (z.B. auf Schadensersatz oder aus dem Bereich des Produkthaftungsrechts) gehören in diesen Rechtsbereich.

Zu unseren Mandanten gehören neben Unternehmen jeglicher Größenordnung auch Privatpersonen und Gründer sowie öffentliche Einrichtungen. Wir beraten Mandanten aus Stade, Niedersachsen und Hamburg – aber auch bundesweit. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

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