Direktionsrecht Geschrieben von Mailin Witt am 13. Oktober 2026. Das Direktionsrecht (oder Weisungsrecht) erlaubt es dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben, den Arbeitsort und die Arbeitszeit näher zuzuweisen – solange dies im Rahmen des Arbeitsvertrags und des Gesetzes bleibt. Zurück Weiter