Skip to main content

Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung (KSchG)

29. Januar 2025

Ihr Anwalt und Fachanwalt informiert Sie über die betriebsbedingte Kündigung gem. KSchG im Arbeitsrecht

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter, fallen diese ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten unter das Kündigungsschutzgesetz, dessen besonderen Schutz den Arbeitnehmern zu Gute kommt. Für Kündigungen kommen dann nur drei Kategorien von Gründen in Betracht, die einer sozialen Rechtfertigung bedürfen. Der Arbeitgeber kann aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen kündigen und muss stets eine Einzelfallabwägung vornehmen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Anforderungen, die an eine wirksame betriebsbedingte Kündigung gestellt werden.

Betriebsbedingte Kündigung: Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft (KSchG)

Definition: Das ist eine betriebsbedingte Kündigung:


Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, die beispielsweise sinkende Umsätze oder eine Umstrukturierung nach sich zieht, kommt die betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist aufgrund eines verringerten Beschäftigungsbedarfs des Unternehmens aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Zur Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ein betriebliches Erfordernis steht der Weiterbeschäftigung entgegen,
  2. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (auch an einem anderen Arbeitsplatz) ist unmöglich (sog. Dringlichkeit) und
  3. der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen

Weitergehende Informationen:


Hier informieren wir Sie vertieft über die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung und ihrer Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich bestmöglich gegen eine solche wehren können und wie wir Ihnen dabei kompetent und zuverlässig zur Seite stehen. Sprechen Sie uns gerne an!

Die Kanzlei VON ALLWÖRDEN in Stade und Hamburg erbringt rechtliche Leistungen für Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Unternehmer


  • Prozessführung vor Arbeitsgerichten.
  • Abwehr und Verteidigung von Kündigungen.
  • Verhandlung von Abfindungen.
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Call Now Button