Das Wettbewerbsrecht muss bei nahezu jeder nach außen gerichteten unternehmerischen Tätigkeit beachtet werden. In zwei Bereichen der Wirtschaft spielt das Wettbewerbsrecht eine besonders wichtige Rolle: Werbung, Marketing und PR im geschäftlichen Bereich einerseits und Vertrieb und Absatz von Produkten oder Dienstleistungen andererseits. Dabei müssen neben den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zahlreiche weitere sogenannte Marktverhaltensregel aus verschiedenen deutschen und europäischen Gesetzen eingehalten werden.
Eine Beratung im Vorfeld einer unternehmerischen Tätigkeit kann sinnvoll sein und unnötigen Ärger vermeiden. Unsere Kanzlei in Stade bei Hamburg berät Sie gern im Zusammenhang mit Ihren unternehmerischen Tätigkeiten und sagt Ihnen, was Sie dürfen und was Sie besser nicht machen sollten.
Wird das Wettbewerbsrecht verletzt, drohen Abmahnung und Klage. Meistens wird Unterlassung, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Eine Unterlassungserklärung sollte unter keinen Umständen ohne vorherige Überprüfung der Sach- und Rechtlage abgegeben werden. Seitens der abmahnenden Anwälte vorformulierte Unterlassungserklärungen können Fallstricke enthalten. VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte prüfen für Sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und führen erforderlichenfalls wettbewerbsrechtliche Gerichtsprozesse für Sie.
Ihr Ansprechpartner
Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht