Die Vertragsgestaltung gehört zweifellos zu den anspruchsvollsten juristischen Tätigkeiten, da hier Themen und Konstellationen bedacht und geregelt werden müssen, die häufig noch gar nicht tatsächlich relevant sind. VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte entwerfen und überarbeiten für Sie gern Verträge wie z.B. Kauf- und Verkaufsbedingungen, AGB, Arbeitsverträge, Dienst- oder Werkverträge.
Für eine professionelle Vertragsgestaltung sind wirtschaftliches Verständnis und zuweilen auch vertiefte Branchenkenntnisse unerlässlich. Wir haben bereits eine Vielzahl von Verträgen in unseren wirtschaftsrechtlichen Kernbereichen (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Medien- und Urheberrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht) erstellt und geprüft. Die enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist dabei besonders wichtig, da die jeweiligen unternehmerischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse sich in den Verträgen widerspiegeln müssen. Bei uns kommt kein Vertrag einfach „aus der Schublade“.
Sofern der zu gestaltende Vertrag später als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) verwendet werden soll, sind zudem die Besonderheiten des deutschen und europäischen AGB-Rechts zu beachten. Auch hier beraten wir Sie selbstverständlich gern.
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