Insbesondere im Internet kommt es häufig zur bewussten oder unbewussten Verletzung fremder Urheberrechte. Wenn Ihre Rechte von einer Verletzungshandlung betroffen sind, klären wir mit Ihnen ein mögliches Vorgehen und besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten.
Wird Ihnen vorgeworfen, Urheberrechte verletzt zu haben, sehen Sie sich in aller Regel einer Abmahnung ausgesetzt. Der abmahnende Rechteinhaber wird Sie zur Unterlassung, zur Erteilung einer Auskunft, zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Anwaltsgebühren auffordern. Wir prüfen für Sie unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten die Berechtigung der Abmahnung und stimmen eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen ab.
Im Wirtschaftsrecht ist ein kluger und besonnener Umgang mit eigenen und fremden Urheberrechten wichtig. Der Einräumung von Nutzungsrechten kommt deshalb eine besonders hohe wirtschaftliche Relevanz zu. Verlagshäuser und Medienagenturen sind auf eine sichere Einräumung von Nutzungsrechten angewiesen, um Ihr Geschäft betreiben zu können. Die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen ist vor diesem Hintergrund in der Medienbranche von besonderer Relevanz.
Ihr Ansprechpartner
Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht