Unternehmensnachfolge und M&A

Der Übergang eines Unternehmens auf einen Käufer oder die nächste Generation (Unternehmensnachfolge) bedarf von Anfang an kompetenter juristischer Begleitung. Oftmals handelt es sich im Leben eines Unternehmers um ein einmaliges oder zumindest sehr seltenes Ereignis, das weitreichende wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen mit sich bringt. Ohne juristische Beratung drohen hier zahlreiche Fallstricke und ungenaue, rechtlich unwirksame oder nicht aufeinander abgestimmte Regelungen können gravierende Folgen haben. Wichtig ist dabei ein abgestimmtes und „ganzheitliches“ Vorgehen im Hinblick auf die relevanten Rechtsgebiete (vor allem Gesellschafts- und Steuerrecht, ggf. auch Erbrecht).

Anwalt für Unternehmensnachfolge sowie M&A

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten Sie zu sämtlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge und sind erfahren in der Gestaltung des gesamten Nachfolgevorgangs. Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Veräußerung bzw. dem Erwerb von Unternehmen und begleiten auch interne und externe Strukturmaßnahmen z.B. nach dem Umwandlungsgesetz.

Expertennetzwerk: Steuerberater bei Unternehmensnachfolge

Die steuerrechtlichen Aspekte können dabei von Steuerberatern und ggf. Steuerrechts-Anwälten betreut werden, mit denen VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte eng kooperieren. Wir arbeiten, sofern erforderlich, zudem mit erfahrenen Nachfolgeexperten aus dem Bereich der Wirtschaftsberatung zusammen. Für Sie als Mandant kommt alles aus einer Hand.

Anwalt in den Medien: Podcast zu Familieninterne Unternehmensnachfolge vs. Verkauf 

Ihr Ansprechpartner für Unternehmensnachfolge

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Notar, Rechtsanwalt Stade & Hamburg

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