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Prozessführung

Die Vertretung in zivilrechtlichen Prozessen vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor den Arbeitsgerichten gehört zu unseren Kernkompetenzen als wirtschafts- und privatrechtlich ausgerichtete Kanzlei. In den wirtschaftsnahen Bereichen (z.B. Gewerberecht, Aufsichtsrecht) vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Verwaltungsgericht.

Im Bereich der Prozessführung kommt neben der rechtlichen Beurteilung des „Falles“ weiteren taktischen und strategischen Aspekten häufig eine große Bedeutung zu. So sind wir als erfahrene Anwälte im Bereich der – auch sehr komplexen – Prozessführung in der Lage, in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und optimale prozesstaktische Entscheidungen zu treffen, die zuvor natürlich stets mit Ihnen als Mandant abgestimmt werden.

Oft ist es auch erforderlich, wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Aspekte außerhalb des Prozesses zu berücksichtigen. Wer hier seinen Blick nicht öffnet, riskiert ggf. einen Pyrrhussieg. Dazu kann z.B. auch die frühzeitige Berücksichtigung von Regresssituation (also Rückforderungen von oder gegen Dritte) gehören, die noch nicht Teil des gerichtlichen Verfahrens sind.

Aufgrund modernster IT sind unsere Anwälte in der Lage, auch Verfahren mit großen Daten- bzw. Dokumentenmengen zu bewältigen.

Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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