Medienunternehmen und Verlage

Unternehmen aus der Medienbranche sehen sich einer Vielzahl spezifischer rechtlicher Fragestellungen ausgesetzt. Von besonderer Bedeutung sind dabei rechtssichere Verträge, mit denen Nutzungsrechte an Urheber- und Bildrechten in einem sinnvollen Umfang zur Verwertung eingeräumt und Fragen einer möglichen Haftung geklärt werden. Der Verwertung von Persönlichkeitsrechten oder einer etwaigen Verletzung von Persönlichkeitsrechten kommt praktisch ebenfalls eine hohe Relevanz zu.

Was darf geschrieben und veröffentlicht werden? Welche fremden Namens- und Markenrechte müssen dabei beachtet werden? Welche Bilder dürfen gedruckt oder hochgeladen werden? Wann bedarf es einer Einwilligung der betroffenen Personen oder des Urhebers? Welche Rechte erhält der Arbeitgeber? Und welche Rechte verbleiben bei den Mitarbeitern? Gern beraten wir Sie zu solchen Fragen des Medienrechts. Auch gestalten und verhandeln wir für Sie die erforderlichen Verträge, damit dem Erfolg Ihres Medienunternehmens möglichst keine rechtlichen Hindernisse im Weg stehen. Sprechen Sie uns bei Bedarf gern jederzeit an!

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Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Notar, Rechtsanwalt Stade & Hamburg

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