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Know-How-Schutz

Der Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte ist keine Selbstverständlichkeit. Während Ihre Ideen in einigen Bereichen Schutz nur durch eine Registrierung – etwa eines Patents, eines Designs oder einer Marke – erlangen können, entsteht urheberrechtlicher Schutz unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Praktisch entsteht häufig Streit über die Frage, wer Urheber eines bestimmten Werkes ist und wann das Werk zum ersten Mal auf Papier gebracht oder in Form „gegossen“ wurde.

Demgegenüber gibt es Ideen und Know-How ohne rechtlichen Schutz. Bei solchen Ideen und solchem Know-How kann eine vertragliche Vereinbarung mit Ihren Geschäftspartnern unter Umständen davor schützen, dass Ihre Leistungen durch andere als eigene Leistungen „verkauft“ werden. Dem Schutz von Know-How und geistigen Eigentumsrechten kommt im Wirtschaftsrecht und im Arbeitsrecht, dort überwiegend im Bereich der Arbeitnehmererfindungen nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG), eine hohe Bedeutung zu.

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte aus Stade beraten Sie gern in sämtlichen Fragen rund um den Schutz Ihres geistigen Eigentums und Ihrer Ideen.

Ihr Ansprechpartner
Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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