Handelsrecht ist das überwiegend im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelte Recht der Kaufleute. Das Handelsecht stellt dabei kein abschließendes zivilrechtliches Regelwerk da, sondern modifiziert das allgemeine Zivilrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) lediglich im Hinblick auf die speziellen Anforderungen des Handelsverkehrs, in dem es vor allem um Effizienz (und z.B. nicht um Verbraucherschutz) geht. Auch das Recht der Handelsvertreter gehört zur Regelungsmaterie des HGB.
Gerade im internationalen Handelsverkehr werden weitere Aspekte wie z.B. die Frage nach der anwendbaren Rechtsordnung oder das sogenannte UN-Kaufrecht relevant. Letztes ist ein internationales Übereinkommen mit eigenen Regelungen für grenzüberschreitende Kaufverträge, bei denen keine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten einer nationalen Rechtsordnung getroffen wurde.
Das Handelsrecht gehört zu den Kernkompetenzen von VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte. Wir gestalten Verträge im Bereich des nationalen und internationalen Handelsrechts und begleiten Sie bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten im handelsrechtlichen Bereich.