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Gesellschaftsrecht

Im deutschen Recht wird grundsätzlich zwischen Personengesellschaften (z.B. GbR, oHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG) unterschieden. Letztere sind als sogenannte „Juristische Personen“, zu denen auch der Verein gehört, und haben grundsätzlich den Vorteil einer Haftungsabschirmung gegenüber ihren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern. Zudem existieren Mischformen wie z.B. die GmbH & Co. KG. Das Gesellschaftsrecht regelt Fragen rund um die Gründung und die innere Verfassung von Gesellschaften. Dazu gehört auch das Verhältnis der verschiedenen Organe einer Gesellschaft (z.B. der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung in einer GmbH) zueinander. 

Bei der Gründung und Gestaltung von Gesellschaften sind zahlreiche – insbesondere auch steuerliche – Aspekte zu beachten, die jeweils auf die individuelle Situation des Mandanten zugeschnitten sein müssen. Generelle Aussagen über „bessere“ oder „schlechtere“ Gesellschaftsformen lassen sich daher nicht treffen. Auch die konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu Fragen der Geschäftsführung und Vertretung, zu Beschränkungen bei der Veräußerbarkeit von Anteilen (Vorkaufsrechte, Zustimmungsvorbehalte etc.) müssen stets in Abstimmung mit den Gesellschaftern entwickelt werden. 


Gesellschaftsrecht bei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte

Gesellschaftsrecht gehört zu den Kerngebieten von VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie in Stade, Hamburg, Niedersachsen und bundesweit zu sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Wir haben neben der Begleitung zahlreicher Gründungsvorhaben bereits eine Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich gerichtlich und außergerichtlich geführt und dabei sowohl Gesellschaften als auch Gesellschafter und Geschäftsführer vertreten. Wir kennen zudem viele branchenspezifische Besonderheiten und sind in der Lage, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Gründungs-, Familien- oder Unternehmenskonstellation zu gestalten, die über die Standardformulare erheblich hinausgehen.


Umfassende gesellschaftsrechtliche Beratung – vielfach ausgezeichnet

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte verfügen über besondere und vielfach ausgezeichnete Expertise in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung. Ihr wirtschaftliches Vorhaben wird dabei stets ganzheitlich durch uns begleitet. Auch zu individuell erforderlicher gesellschaftsrechtliche Nebendokumentation wie etwa Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung oder den Beirat oder ergänzende Gesellschaftervereinbarungen beraten wir Sie umfassend und gestalten diese Aspekte gegebenenfalls für Sie und Ihr Unternehmen.


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