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Fintechs, ICOs und alternative Finanzierung

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte verfügen über besondere Expertise und Erfahrung im Bereich alternativer Finanzierungsformen einschließlich blockchainbasierter Initial-Coin-Offerings (ICO). Die Gestaltung eines ICOs oder sonstigen alternativer Finanzierung – z.B. im Wege des Crowdinvestments – bedürfen einer sorgfältigen juristischen Planung und in vielen Fällen der Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder sogar der Beantragung einer speziellen Erlaubnis. VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten dabei auch Plattformbetreiber und sonstige Beteiligte im Bereich der alternativen Finanzierung.

Unser Partner Dr. Sebastian von Allwörden hat zudem bereits zahlreiche Fintechs, also innovative Startups im Finanzsektor, erfolgreich juristisch begleitet und beraten. Ein besonderer Fokus liegt dabei stets auf der aufsichtsrechtlichen Prüfung der Geschäftsmodelle. Von dem Ergebnis dieser Prüfung hängt dann in einem weiteren Schritt ab, ob eine Erlaubnis bei der BaFin beantragt und was bei der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Verträge mit den Beteiligten beachtet werden muss. Zu unseren Mandanten gehören auch Fintechs und etablierte Unternehmen im Bereich der Zahlungsdienstleistungen.

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Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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