„Bild“ zu sechsstelliger Entschädigung verurteilt
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat den für die Bild-Zeitung verantwortlichen Springer-Verlag in mehreren Verfahren zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von insgesamt EUR 110.000 verurteilt (u.a. Urteil vom 16.05.2019 – Az. 2.03 O 184/17). Das Gericht sprach einem leitenden Angestellten einer hessischen Gemeindeverwaltung einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz („Schmerzensgeld“) wegen besonders schwerwiegenden Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte zu.
Die Bild-Zeitung berichtete in einer vierteiligen Artikelserie über angebliches „Sex-Mobbing“, „Nazi-Vorwürfe“ und angebliche „Suff-Exzesse im Rathaus“, die es nach der Überzeugung des Gerichts nicht in der dargestellten Form gegeben hat. Der Kläger setzte außerdem gegen verschiedene Äußerungen und Bildnisveröffentlichungen Unterlassungsansprüche gegenüber dem Verlag durch.
Grundlage der Presseberichterstattungen war das „Mobbing-Tagebuch“ einer ehemaligen Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung, in der auch der Kläger tätig war. Das Tagebuch wurde zuvor in einen Arbeitsgerichtsprozess gegen die Gemeindeverwaltung eingebracht. Der von den heftigen Vorwürfen betroffene Kläger wurde in der Berichterstattung namentlich genannt. Das Gericht wertete es als besonders schwerwiegende Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflichten, dass die Autorin des Tagebuches nicht zu den Vorwürfen befragt wurde und dem Kläger keine Möglichkeit geboten wurde, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die angegriffenen Äußerungen in den Presseberichten wurden seitens des Gerichts größtenteils nicht als Meinungsäußerungen, sondern als Tatsachenbehauptungen eingestuft, also als Äußerungen, die dem Beweis zugänglich sind. Den Wahrheitsgehalt hatte der Verlag der Bild-Zeitung darzulegen und zu beweisen. Nach Auffassung des Gerichts ist dies nicht gelungen. Die Zeugin des Verlages, also das vermeintliche Mobbingopfer, wurde für unglaubwürdig befunden, nachdem mehrere Zeugen des Klägers die veröffentlichten Behauptungen widerlegen konnten.
Bei dem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt handelt es sich um eine vergleichsweise hohe Entschädigungssumme, der eine außergewöhnlich schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung zugrunde gelegen haben soll. Das OLG Köln (Urt. v. 12.07.2016, Az. 15 U 175/15 und 176/15) hatte vor einigen Jahren dem bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann eine Geldentschädigung in Höhe von EUR 395.000 gegen den Verlag der Bild-Zeitung wegen systematischer Falschdarstellungen und Missachtungen der Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung zugesprochen. Der Fernsehmoderator klagte seinerzeit auch gegen andere Verlagshäuser erfolgreich Entschädigungen ein. Derart hohe Summen bilden aber seltene Ausnahmen in der deutschen Rechtsprechung.
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Prozesserfahrung im Presse- und Äußerungsrecht und beraten Sie gern im Zusammenhang mit Berichterstattungen und Veröffentlichungen, die Sie oder Ihr Unternehmen betreffen.