Banken und Finanzdienstleister sehen sich sowohl bei der Abwicklung des täglichen Geschäfts als auch projektbezogen häufig mit einer Vielzahl von Rechts- und Compliancefragen konfrontiert. Neben aufsichtsrechtlichen Themen aus dem öffentlichen Bankrecht – insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) – gehört dazu insbesondere auch die Beachtung geldwäscherechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben.
Das für Banken und Finanzdienstleister geltende Aufsichtsrecht wird in Deutschland überwiegend durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und durchgesetzt. Es handelt sich um ein sehr dynamisches Rechtsgebiet, das in erheblichem Maße durch europarechtliche Vorgaben geprägt ist. Neben den aufsichtsrechtlichen Fragen ergeben sich bei Banken und Finanzdienstleistern regelmäßig auch zahlreiche zivilrechtliche Themen – z.B. aus dem Bereichen Darlehensrecht (Kreditrecht) und AGB-Recht – die idealerweise ganzheitlich, also unter Berücksichtigung auch der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, rechtlich betreut werden sollten.
Die Kanzlei VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich des öffentlichen und privaten Bankrechts einschließlich der Beratung und Begleitung von Verfahren bei der BaFin. Unser Partner Dr. Sebastian von Allwörden ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat bereits zahlreiche Banken und Finanzdienstleister erfolgreich in Erlaubnisverfahren vertreten und bei sonstigen rechtlichen Themen beratend unterstützt.