Außenwirtschaftsrecht und internationales Handels- und Privatrecht
Mittelständische – und auch kleinere – Unternehmen tätigen regelmäßig grenzüberschreitende Geschäfte. Hierbei kann sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen ergeben, zu denen VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte Sie gern in Stade, Hamburg und bundesweit beraten.
Werden grenzüberschreitend Waren gehandelt (Export oder Import) oder Dienstleistungen angeboten, so stellt sich zunächst die Frage, welche Rechtsordnung auf den entsprechenden Vertrag überhaupt Anwendung findet. Neben den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen (Deutschland sowie Export- bzw. Importstaat), deren Anwendbarkeit sich nach dem sogenannten Internationalen Privatrecht bestimmt, kommt hierbei insbesondere eine Anwendung zwischenstaatlicher Konventionen (UN-Kaufrecht bzw. „CISG“ oder auch spezielle Konventionen wie z.B. die sogenannte „CMR“ im Transport- und Speditionsbereich) in Betracht.
Zusätzlich ergeben sich im Bereich der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit häufig öffentlich-rechtliche Themen wie z.B. Ex- und Importbeschränkungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) oder Meldepflichten, an die Unternehmen sich halten müssen. In dieses Themenfeld gehören außerdem die zahlreichen Handelsbeschränkungen aufgrund sogenannter „Sanktions“- oder „Terrorlisten“, die häufig auf Ebene des EU-Rechts angesiedelt sind. Da Verstöße oft mit empfindlichen Bußgeldern bedroht sind, ist eine profunde rechtliche Beratung hier unerlässlich.
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten Sie gern bei Fragen im Bereich des internationalen Handelsrechts sowie des Außenwirtschaftsrechts. Unsere Anwälte können Mandate erforderlichenfalls vollständig in englischer Sprache führen.