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Kanzlei & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten im Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und anderen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis mit uns in Kontakt treten. Der Erstkontakt ist kostenlos: Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Das Arbeitsrecht ist fester Bestandteil des Wirtschaftsrechts und bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Arbeitsrechtliche Fragestellungen haben für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber hohe wirtschaftliche Bedeutung. Unsere Kanzlei vertritt außergerichtlich und gerichtlich Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Arbeitgeber.

Anwalt Arbeitsrecht hilft, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.
Anwalt Arbeitsrecht: Jetzt Kontakt aufnehmen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserer spezialisierten Beratung im Arbeitsrecht bestmöglich zur Seite zu stehen. Eine effiziente Durchsetzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ist dabei unser Ziel. Was wir für realistisch befinden und welche Vorgehensweisen in Ihrer individuellen Situation möglich sind, erklären unsere erfahrenen Anwälte Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. 

Sie benötigen weitere Informationen? Lesen Sie die fortführenden Inhalte oder melden Sie sich gern persönlich bei uns.



Fachanwalt Arbeitsrecht: Benjamin von Allwörden hilft bei Kündigung.
Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht Benjamin von Allwörden aus Stade & Hamburg hilf bei Kündigung.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stade und Hamburg

Benjamin von Allwörden vertritt seine Mandanten als ausgewiesener Spezialist in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Insbesondere bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen verfügt Fachanwalt für Arbeitsrecht Benjamin von Allwörden über langjährige Beratungserfahrung.

Anwalt für Kündigungsschutz

Kündigungsschutzprozesse führt unsere Kanzlei mit Standorten in Hamburg und Stade für Sie im gesamten norddeutschen Raum und bei Bedarf auch bundesweit. Besonders häufig vertreten wir unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten in Stade, Verden, Bremen, Hamburg und Lüneburg. Ihnen wurde gekündigt? Wir helfen schnell, diskret und unkompliziert bei Ihrem Anliegen. Termine erhalten Sie innerhalb von weniger als 24 Stunden.


rechtsanwalt Arbeitsrecht aus Stade Hamburg Von Allwörden.

Ich habe eine Kündigung erhalten

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Dann sollten Sie aktiv werden. Gerichtliche Schritte gegen eine Kündigung müssen innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung ergriffen werden. In der Regel lohnt es sich, Kündigungen nicht einfach hinzunehmen. Oftmals kann die Zahlung einer Abfindung erreicht werden. Die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erläutern wir Ihnen gern im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung. In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch außerhalb unserer Geschäftszeiten per E-Mail unter bvallwoerden@va-ra.com. Wenn Sie uns Ihre Nummer hinterlassen, rufen wir schnellstmöglich zurück.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Vergütung unserer Beratung richtet sich bei einer Kündigungsschutzklage nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Gern erteilen wir vor Mandantierung Auskunft über entstehende Kosten. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns gern um die Einholung einer Deckungsschutzzusage. Da Arbeitsrecht in der Regel vom Versicherungsschutz umfasst ist, haben Sie gegebenenfalls nur eine Selbstbeteiligung zu zahlen, die wir nach Abschluss des Mandats berechnen.

Arbeitsrechtliche Beratung in Hamburg und Stade

Wir beraten unsere Auftraggeber als einseitige und parteiische Vertreter. Dabei stehen Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Neben der Vertretung in Kündigungsschutzprozessen beraten wir schwerpunktmäßig bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, zu Abmahnungen des Arbeitgebers und bei der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Neben persönlichen Besprechungen bieten wir unseren Mandanten auch an, Mandate auf Wunsch vollständig kontaktlos per Telefon oder Videokonferenz und E-Mail abzuwickeln.

Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages sollte wohl überlegt sein. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung eines interessengerechten und rechtssicheren Arbeitsvertrages und prüfen bei Bedarf einen Arbeitsvertrag, der Ihnen abgeboten wurde. Als Alternative zur Kündigung wird häufig ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Dabei geht es aber nicht nur um die mögliche Zahlung einer Abfindung und die Berechnung einer Abfindung. Aufhebungsverträge beinhalten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vielzahl von Fallstricken. Eine anwaltliche Prüfung und Verhandlung ist deshalb in aller Regel eine gute Investition.

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Arbeitsrechtskanzlei Von Allwörden aus Stade und Hamburg. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigung und Abfindung

Ob ein rechtliches Vorgehen gegen eine Kündigung Aussichten auf Erfolg hat, hängt von zahlreichen Umständen ab. Wir prüfen für Sie die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage und klären Sie über den Ablauf eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht auf.

Dabei vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzung. Gleichwohl können in der Praxis durch einen Kündigungsschutzprozess häufig zufriedenstellende Abfindungszahlungen verhandelt werden.

Eine Abfindung ist eine Kompensation für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. In der Regel unterfallen Abfindungen nicht dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Wir erklären Ihnen, ob Sie Aussichten auf eine Abfindung haben und welche Abfindungshöhe in Ihrer individuellen Situation erwartet werden kann.

Arbeitsvertrag

In aller Regel wird der Arbeitsvertrag durch Ihren neuen Arbeitgeber gestellt. Häufig verlangen Arbeitgeber Arbeitsverträge oder Ergänzungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, nachdem das Arbeitsverhältnis schon in Vollzug gesetzt wurde.

Die rechtliche Überprüfung eines Arbeitsvertrages oder ergänzender Vereinbarungen vor der Unterschrift ist meistens eine sinnvolle Investition. Wir können Ihnen mögliche Risiken aufzeigen, die mit einem Arbeitsvertrag verbunden sein können.

Auch können wir einzelne Regelungen Ihres Arbeitsvertrages für Sie untersuchen. Befristung, Probezeit, vertragliches Wettbewerbsverbot, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Kundenschutz, Urlaub und Bonuszahlungen verursachen häufig Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch Verfallsklauseln (oder Ausschlussklauseln), Kündigungsmodalitäten und Vergütungsmodelle können zu Problemen führen.

Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag, damit Sie wissen, woran Sie sind. Nicht selten sehen sich Arbeitnehmer arbeitsvertraglichen Klauseln ausgesetzt, die rechtlich unwirksam sind.

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge können eine sinnvolle Alternative zu einer Kündigung darstellen. Gleichzeitig sind Aufhebungsverträge mit rechtlichen Risiken behaftet. Die Rechte der Arbeitnehmer können unter Umständen verkürzt werden.

Zudem drohen mögliche Sperrfristen der Agentur für Arbeit. Getroffene Vereinbarungen lassen sich in der Regel nicht mehr revidieren. Die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist daher in den meisten Fällen dringend geboten. Unser Ansatz ist dabei immer, Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich mit Ihrem Aufhebungsvertrag durchzusetzen.

Wir wollen eine umfassende Vereinbarung erzielen, die es Ihnen ermöglicht, einen endgültigen Schlussstrich unter Ihr Arbeitsverhältnis zu ziehen. Trotz Aufhebungsvertrags noch vor das Arbeitsgericht zu müssen, wäre schließlich ärgerlich und unnötig.

Abwicklungsvereinbarungen sind unter Umständen ein sinnvolles Instrument, wenn schon eine Kündigung in der Welt ist. Mit einem Abwicklungsvertrag kann umfassend die Trennung der Parteien vereinbart werden – und zwar ganz ohne eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

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