Aus Sicht der Arbeitgeber ist eine rechtsichere Vertragsgestaltung von hohem wirtschaftlichen Wert. Zahlreiche Konflikte, die während des Vollzugs eines Arbeitsverhältnisses auftreten können, lassen sich mit einer durchdachten Gestaltung des Arbeitsvertrages vermeiden. Unsere Kanzlei berät Arbeitgeber neben Fragen der Vertragsgestaltung und neben der Vertretung in Gerichtsprozessen in allen strategischen Fragen der unternehmerischen Betriebsführung. Mit einer klugen Strategie lassen sich für Arbeitgeber spätere Probleme häufig vermeiden.
Arbeitnehmer vertritt unsere Sozietät vornehmlich in Kündigungsschutzprozessen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohn, Urlaub, Wiedereingliederung und Zeugniserteilung sowie in Fragen des Versetzungsrechts. Wir beraten Arbeitnehmer zudem regelmäßig bei arbeitgeberseitig gestellten Auflösungs- und Änderungsverträgen. Darüber hinaus umfasst unsere Tätigkeit die Beratung von Betriebsräten in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
Sprechen Sie uns gern an, wenn unsere Anwälte Ihnen zur Seite stehen sollen.