Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt einen eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dar, der maßgeblich durch europarechtliche Vorgaben geprägt ist.
Im AGB-Recht finden sich nicht nur zahlreiche Einschränkungen und Verbote betreffend die Verwendung bestimmter Klauseln, sondern auch strenge Regelungen darüber, wie und ob AGB überhaupt wirksam in einen Vertrag einbezogen wurden – ob sie also überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind. Nach unserer Erfahrung findet bei Auseinandersetzungen über AGB häufig eine solche Vorverlagerung der Streitigkeit in den Bereich der „Einbeziehung“ statt. Dann geht es plötzlich nicht mehr um die Wirksamkeit und Zulässigkeit einzelner Klauseln, sondern die wirksame Vereinbarung der AGB wird insgesamt in Frage gestellt. Hier ist fundierter Rechtsrat durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich.
Sobald AGB zum Einsatz kommen – was häufig auch unbewusst der Fall ist, wenn Vertragsbedingungen für mehr als einen Abschluss vorbereitet werden – muss der Verwender der AGB sich auf eine Vielzahl von „Fallstricken“ gefasst machen. Hinzu kommt, dass kaum ein Bereich von so dynamischen Änderungen in der Rechtsprechung betroffen ist wie das AGB-Recht. Beratende Anwälte und Kanzleien müssen hier in besonderem Maße „up to date“ sein.
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte in Stade bei Hamburg beraten Sie gern bei der rechtssicheren Erstellung und Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie bei Streitigkeiten im Bereich des AGB-Rechts.