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Mindestlohnerhöhung auf 12,82 Euro brutto pro Stunde

29.01.25
Anhebung Mindestlohn auf 12,83 Euro brutto pro Stunde

Ihr Anwalt und Fachanwalt informiert Sie über Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht

Der Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro brutto pro Stunde und wurde damit um 41 Cent angehoben. Die diesjährige Anpassung ist die Vierte seit Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015. 

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmenden. Lediglich Langzeitarbeitslose, die eine neue Arbeit aufnehmen, haben in den ersten 6 Monaten seit Arbeitsbeginn keinen Mindestlohnanspruch. Auch Auszubildenden steht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu. Sie erhalten hingegen die Azubi-Mindestausbildungsvergütung. Praktikanten, die weniger als 3 Monate in einem Unternehmen arbeiten, haben ebenfalls keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob

Auch geringfügig Beschäftigte erhalten den Mindestlohn. Damit für diese weiterhin eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden möglich ist, geht mit der Erhöhung des Mindestlohnes automatisch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob einher, die sich seit Beginn des Jahres auf nunmehr 556 Euro beläuft.

Mindestvergütung für Azubis erhöht sich 2025 ebenfalls

Zwar haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn, jedoch steht ihnen seit 2020 die Mindestvergütung für Auszubildende zu. Für die Jahre 2020 bis 2023 findet diese ihre gesetzliche Grundlage im § 17 des Berufsausbildungsgesetz (BBiG). Für die Folgejahre und so eben auch in diesem Jahr wurde die Höhe der monatlichen Mindestvergütung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Demnach erhält jeder Azubi, der 2025 mit seiner Ausbildung beginnt, mindestens 682 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Für die nachfolgenden Lehrjahre steigt die Vergütung prozentual immer weiter an, sodass der Auszubildende, der 2025 mit seiner Ausbildung beginnt im zweiten Lehrjahr mindestens 805 Euro verdient und im dritten Lehrjahr mindestens 921 Euro.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt für Arbeitsrecht Benjamin von Allwörden
Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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