Das geltende und im Jahr 2018 reformierte Datenschutzrecht sieht zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten vor, sobald personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden. Dies gilt in der Beziehung zwischen Vertragspartnern, aber auch im Verhältnis zwischen datenverarbeitenden Stellen und Verbrauchern. Davon betroffen sind neben den Inhabern von Internetseiten, den Betreibern von Online-Shops und außerhalb des Internets agierenden Unternehmen auch Vereine, Freiberufler und Arbeitgeber. Die umfassenden Informationspflichten werden in der Praxis häufig unterschätzt. Fehlende oder unzureichende Informationen können zu Sanktionen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Datenschutzbehörde und schlimmstenfalls zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Bei Bedarf analysieren wir Ihre Datenerhebungen sowie Ihre Verarbeitungsprozesse und erstellen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Datenschutzerklärung für Sie. Für einen gesetzeskonformen Umgang mit den Daten Ihrer Kunden und Interessenten geben wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern zudem gern eine „Anleitung“ an die Hand.
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