Die bisherige Höhe des Mindestlohns von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde gilt nicht mehr fort. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber mindestens 9,19 Euro brutto je Zeitstunde zahlen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine bereits festgelegte Mindestlohnhöhe von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Darüber hinaus sind auch branchenspezifische Mindestlöhne mit Wirkung seit dem…